AGB-ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
§ 1 Angebot und Annahme Die Lieferung von Geräten und sonstiger Leistungen durch Schoko Kebab, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Schoko Kebab zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenanreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Spezielle Produktbeschreibungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vor Vertragsabschluß von Schoko Kebab und dem Kunden unterschrieben sind. § 2 Preise Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Verpackungs und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. § 3 Nutzungsrechte Der Kunde erwirbt ein einfaches nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den übertragenen Konzepten. Vor Übertragung an Dritte ist die Zustimmung von Schoko Kebab einzuholen. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer eigenen ausdrücklichen Lizenz zulässig. § 4 Zahlungsbedingungen Zahlungen sind ausschließlich per Vorkasse siehe Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nicht schriftlich eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. § 5 Lieferung Von Schoko Kebab genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet wurden. Liefer und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von Schoko Kebab nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Schoko Kebab Lieferanten oder deren Unterlieferanten. Schoko Kebab ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise (z.B. Importzertifikat) beizubringen, die für Schoko Kebab zur Erlangung der Ausfuhr notwendig sind. § 6 Schulung Die Schulung durch Schoko Kebab erfolgt nur aufgrund Vereinbarung. § 7 Gefahrenübergang Soweit Schoko Kebab bzw. eine Spedition die Produkte auftragsgemäß geliefert hat , wird der Kunde die Produkte gemeinsam mit dem Mitarbeiter von Schoko Kebab bzw. alleine unverzüglich testen. Bei Reklamationen wird eine Frist zur Benachrichtigung an Schoko Kebab von 24 Std. gesetzt. Soweit Schoko Kebab mit der Auslieferung nicht beauftragt ist, geht die Gefahr mit Ablieferung beim Kunden auf diesen über. § 8 Eigentumsvorbehalt Schoko Kebab behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich Schoko Kebab das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Schoko Kebab in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Schoko Kebab zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an Schoko Kebab ab. Schoko Kebab nimmt die Abtretung an. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an uns ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Schoko Kebab hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Schoko Kebab ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen. Eine Be oder Weiterverarbeitung der von Schoko Kebab gelieferten Waren erfolgt für Schoko Kebab. Schoko Kebab erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Schoko Kebab Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Schoko Kebab berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Schoko Kebab ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. Bei einem Rücknahmerecht Schoko Kebabs gemäß Abs. 6 ist Schoko Kebab berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Schoko Kebab den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Geschäftszeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kundens freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. § 7 Gewährleistung 12 Monate Nacherfüllungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Schoko Kebab wird nach Eingang dieser spezifizierten schriftlichen Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie bspw. die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Behebung des Fehlers erlauben. Solange Schoko Kebab die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Bei einem kaufmännischen Handelsgeschäft hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Auslieferung angezeigt werden. Die Haftung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf Transportschäden durch Dritte zurück zu führen sind oder die nicht die von Schoko Kebab empfohlenen Spezifikationen aufweisen oder für die Folgen unsachgemäßer Behandlung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation von Schoko Kebab geändert oder benutzt wurden, entfällt. § 8 Haftung Schoko Kebab haftet nicht für Schäden, gleichgültig worauf diese beruhen einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertragliche (deliktische) Haftung es sei denn,
Schoko Kebab haftet für mittelbare und Folgeschäden und entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz. In allen Fällen in denen Schoko Kebab haftet, ist die Haftung von Schoko Kebab der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die Schoko Kebab beim Abschluß des zugrunde liegenden Vertrages voraussehen konnte. Soweit die Haftung von Schoko Kebab nach vorstehendem nicht ausgeschlossen ist haftet Schoko Kebab jeden einzelnen Haftungsfall, für den der Kunde Ansprüche geltend machen kann, beschränkt. § 9 Abtretungsverbot Einen Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Schoko Kebab, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. § 10 Exportkontrollvorschriften Die Produkte von Schoko Kebab unterliegen den Beschränkungen der Exportkontrollvorschriften der USRegierung und der EU u. der Bundesrepublik Deutschland Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, gegen den Inhalt der Ausfuhrgenehmigung oder sonstige einschlägige Bestimmungen nicht zu verstoßen; der Kunde bestätigt, die betreffenden Bestimmungen zu kennen. Der Kunde wird Schoko Kebab auf Wunsch alle für die Beantragung der Ausfuhrgenehmigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. § 11 Sonstiges Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch schriftliche Regelung zu ersetzen, die dem abgestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. |
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